Internationale Fahrzeugversicherung (Grenzversicherung) für Ihre Reise mit dem eigenen PKW nach Marokko oder Tunesien
Wer mit dem eigenen PKW nach Marokko oder Tunesien reisen möchte, sollte vor Reisebeginn seinen Versicherungsschutz für den PKW prüfen
Tunesien und Marokko gehören zu den Anrainerstaaten am Mittelmeer, die sich von Europa aus gut erreichen lassen. Viele Reisende möchten Afrika gerne mit dem eigenen Wohnmobil erkunden, und Tunesien und Marokko sind dafür ideal gelegen. Orientalisches Flair und atemberaubende Landschaften bieten unvergessliche Urlaubsmomente vor antiker Kulisse. Zu Beginn Ihrer Reisevorbereitungen sollten Sie allerdings prüfen, ob Tunesien oder Marokko über Ihre Kfz-Versicherung abgesichert sind.
Grüne Karte gilt nicht immer für Reisen nach Tunesien oder Marokko
Auf der Grünen Karte Ihres Versicherers ist angegeben, für welche Länder ein Versicherungsschutz für Ihren PKW besteht. Sind Ihre Reiseländer Marokko oder Tunesien dort nicht aufgeführt, besteht auch kein Versicherungsschutz über Ihr Versicherungsunternehmen. In diesen Fällen ist TourInsure Ihr Ansprechpartner.
Internationale Fahrzeugversicherung für Reisen nach Marokko oder Tunesien
TourInsure ist Spezialist für internationale Fahrzeugversicherung, und wir können Ihren eigenen PKW für eine Reise nach Marokko oder Tunesien versichern. Laden Sie bitte dazu den Versicherungsantrag hier herunter und senden diesen ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurück. Nach Eingang der Prämienzahlung (siehe Prämientabelle im Anhang des Antrags) bekommen Sie von uns die gültige Police für Ihre Reise nach Marokko oder Tunesien mit dem eigenen PKW.
Ihre bisherige Versicherung bleibt auch für Ihre Fahrten nach Tunesien oder Marokko bestehen
Die internationale Fahrzeugversicherung von TourInsure ergänzt lediglich Ihren bestehenden Versicherungsschutz für Ihren PKW. Sie erweitern damit Ihren Versicherungsschutz für die Dauer Ihrer Reise durch Marokko oder Tunesien.
In welcher Form gilt die internationale Fahrzeugversicherung für Ihre Reise nach Tunesien oder Marokko?
Ihr Versicherungsschutz für Ihren eigenen PKW ist fahrzeugbezogen. Jede mitreisende Person darf das Fahrzeug führen, sofern sie über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und mindestens 21 Jahre alt ist. Ab dem 25. Lebensjahr entfällt der Prämienzuschlag von 25 %.
Weitere wichtige Informationen rund um den Versicherungsschutz für Ihr Wohnmobil entnehmen Sie bitte unseren Infoblättern im Versicherungsantrag.
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Versicherungsantrag
Wichtige Hinweise:
- Wir benötigen Ihre Unterschrift auf dem Antrag. Senden, faxen oder mailen Sie uns diesen daher bitte unterschrieben zurück.
- Das Kreditkartenformular darf ausschließlich per Fax oder Post an uns gesendet werden! Die Adresse finden Sie im Antrag.