• internationale Kfz-Versicherung und Grenzversicherung für Tunesien und Marokko
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Gut versichert durch Tunesien und Marokko!

Internationale Fahrzeugversicherung (Grenzversicherung) für Ihre Reise mit dem eigenen Wohnmobil durch Tunesien oder Marokko

Wenn Sie Marokko oder Tunesien mit dem eigenem Wohnmobil bereisen, benötigen Sie den passenden Versicherungsschutz

Tunesien und Marokko gehören zu den Anrainerstaaten am Mittelmeer, die sich von Europa aus gut erreichen lassen. Viele Reisende möchten Afrika gerne mit dem eigenen Wohnmobil erkunden, und Tunesien und Marokko sind dafür ideal gelegen. Orientalisches Flair und atemberaubende Landschaften bieten unvergessliche Urlaubsmomente vor antiker Kulisse. Zu Beginn Ihrer Reisevorbereitungen sollten Sie allerdings prüfen, ob Tunesien oder Marokko über Ihre Kfz-Versicherung abgesichert sind.

Laden Sie sich dazu den Versicherungsantrag hier herunter und senden diesen ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurück. Sie erhalten nach Eingang der Prämienzahlung (siehe Prämientabelle im Anhang des Versicherungsantrags) die Versicherungsbestätigung zur Reise mit Ihrem Wohnmobil.

Die Grüne Karte schließt nicht immer grundsätzlich Versicherungsschutz für Reisen durch Tunesien oder Marokko ein

Reisen mit dem eigenen Wohnmobil durch Tunesien und/oder Marokko werden nicht von allen Fahrzeugversicherern über die Grüne Karte abgedeckt. Daher prüfen Sie bitte vor Ihrer Fahrt mit Ihrem Wohnmobil, ob Ihre Reiseziele Tunesien oder Marokko in Ihrer Versicherung enthalten sind. Wenn diese beiden Länder nicht auf dem Versicherungsschein freigegeben sind, besteht kein Versicherungsschutz für Ihr Wohnmobil. In solchen Fällen kann Ihnen TourInsure eine internationale Fahrzeugversicherung ausstellen. Die internationale Fahrzeugversicherung für Tunesien und/oder Marokko ergänzt lediglich Ihren laufenden Versicherungsschutz.

Wie und in welcher Form wird die internationale Fahrzeugversicherung für Ihr Wohnmobil zu Fahrten durch Tunesien und/oder Marokko gewährt?

Ihr Versicherungsschutz für Ihr eigenes Wohnmobil ist fahrzeugbezogen: Jede mitreisende Person darf das Fahrzeug führen, sofern sie über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und mindestens 21 Jahre alt ist. Ab dem 25. Lebensjahr entfällt der Prämienzuschlag von 25 %.

Weitere wichtige Informationen rund um den Versicherungsschutz für Ihr Wohnmobil entnehmen Sie bitte unseren Infoblättern im Versicherungsantrag.

Download
Versicherungsantrag

Wichtige Hinweise:

  • Wir benötigen Ihre Unterschrift auf dem Antrag. Senden, faxen oder mailen Sie uns diesen daher bitte unterschrieben zurück.
  • Das Kreditkartenformular darf ausschließlich per Fax oder Post an uns gesendet werden! Die Adresse finden Sie im Antrag.